Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "W"

Auf die einmonatige Wartezeit wird nur bei den Risiken verzichtet, die bereits im Vertrag des Vorversicherers enthalten waren. Der Versicherungsschutz muss übergangslos, d. h. ohne zeitliche Lücke bestehen. Waren bei einer Vorversicherung nur Teilbereiche versichert, kann auch nur für diese auf die Wartezeit verzichtet werden. Im Verkehrs-Rechtsschutz besteht grundsätzlich keine Wartezeit.

Bei einer jährlichen Kilometerleistung von unter 15.000 km räumt die DEVK zu Versicherungsverträgen für Pkw einen Beitragsnachlass (Wenigfahrer-Tarif) ein.

Sofern Sie Werksangehöriger eines deutschen Automobilherstellers sind, erhalten Sie bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Pkw-Neufahrzeug einen auf 18 Monate befristeten Beitragsnachlass.

Der Wert 1914 ist ein fiktiver Rechenwert, der auf das Jahr 1914 zurückgeht. Er gibt den Neubauwert an, den ein Gebäude im Jahr 1914 hätte. Mit Hilfe des jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten mittleren Baupreisindex lässt sich aus dem Wert 1914 der aktuelle Neubauwert eines Gebäudes berechnen. In der Gebäudeversicherung dient der Wert 1914 dazu, die Versicherungssumme und die Höhe der Prämie zu ermitteln.

Wertsachen sind Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Telefonkarten, alle Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken), Sachen aus Silber, die bisher nicht genannt wurden, Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. Wertsachen sind bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Sollte der Betrag für folgende Wertsachen bei Ihnen überschritten werden, besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen über die genannten Grenzen Versicherungsschutz: Bargeld/ auf Geldkarten geladene Beträge bis 1.500 Euro, Urkunden/Sparbücher/sonstige Wertpapiere bis 4.000 Euro, Schmucksachen etc. bis 25.000 Euro.

Wertsachen sind Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Telefonkarten, alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken), Sachen aus Silber, die bisher nicht genannt wurden, Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. Wertsachen sind bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Sollte der Betrag für folgende Wertsachen bei Ihnen überschritten werden, besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen über die genannten Grenzen Versicherungsschutz: Bargeld/ auf Geldkarten geladene Beträge bis 500 Euro, Urkunden/Sparbücher/sonstige Wertpapiere bis 2.000 Euro, Schmucksachen etc. bis 10.000 Euro.

Wertsachen sind Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken), Sachen aus Silber, die bisher nicht genannt wurden, sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. Wertsachen sind bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Sollte der Betrag für folgende Wertsachen bei Ihnen überschritten werden, besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen über die genannten Grenzen Versicherungsschutz: Bargeld/auf Geldkarten geladene Beträge bis 767 (1023 VHB 92) Euro, Urkunden/Sparbücher/sonstige Wertpapiere bis 2.557 Euro, Schmucksachen etc. bis 20.452 Euro.

Mit der Vereinbarung einer Dynamik wird der Vertrag jährlich an den steigenden Lebensstandard angepasst. Versicherungsnehmer haben aber die Möglichkeit, der Erhöhung innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Nachtrags zum Versicherungsschein schriftlich zu widersprechen. Ab dem nächsten Versicherungsjahr wird der Vertrag dann wieder mit dem vereinbarten Erhöhungssatz dynamisiert.

Die Dynamisierung kann auch für die Restlaufzeit des Vertrages widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.

Die Versicherung gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheines, der Versicherungsbedingungen sowie der Verbraucherinformationen als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 60 Tagen nach Überlassung dieser Unterlagen seine Vertragserklärung widerruft.

Als Wohnfläche wird die Grundfläche einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses einschließlich Hobbyräumen bezeichnet. Flächen unter Dachschrägen sind bei der Ermittlung der Wohnfläche voll zu berücksichtigen. Ausgenommen sind Balkone, Loggien, Terrassen, Treppen sowie Keller- und Speicherräume, sofern diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut wurden.

Die Wohnfläche berechnet sich aus der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß) des Hauses. Zur Wohnfläche zählen auch: Arbeitszimmer, Hobbyräume (jegliche Räume, die zur Freizeitgestaltung genutzt werden), Wintergärten (keine Gewächshäuser) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Kellerräume. Zur Wohnfläche zählen nicht: Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen (auch überdacht), Garagen, Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.

Sofern der aktuelle Ausbauzustand angegeben ist, akzeptieren wir alternativ auch die Angabe der Gesamtfläche entsprechend
a) der Wohnflächenverordnung (WoFlV),
b) der Nutzfläche gemäß DIN 277,
c) den Bauplänen (bei Einfamilienhäusern auch dem Miet- oder Kaufvertrag).

Versicherung für Wohngebäude gegen Schäden durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie je nach Vereinbarung Elementarschäden.