Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "R"

Bei Verträgen, denen ein garantierter Rechnungszins zugrunde gelegt wird, ist dieser bereits in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Er wird auch als Mindestverzinsung der Lebensversicherung bezeichnet. Überschussbeteiligung und Beteiligung an Bewertungsreserven sorgen für eine tatsächlich höhere Gesamtverzinsung weit über dem garantierten Rechnungszins.

Die Rentengarantiezeit ist der Zeitraum ab Rentenbeginn, für den die vertraglich vereinbarte Rente unabhängig vom Fortleben der versicherten Person an den Bezugsberechtigten gezahlt wird. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Garantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an den benannten Hinterbliebenen gezahlt.

Beitragsbestandteil in der Lebensversicherung zum Ausgleich der Kosten für vorzeitige Versicherungsfälle (Tod und Berufsunfähigkeit).

Einstufung des individuellen Risikos des Versicherten durch den Versicherer. Einfluss auf die Risikoeinstufung haben das Alter, das Geschlecht, der ausgeübte Beruf, besondere Gefahren, denen der Versicherte dabei ausgesetzt ist, der Gesundheitszustand, Freizeitaktivitäten und langfristige Auslandsaufenthalte des Versicherten sowie die gewünschte Versicherungs- und Leistungsdauer. Die Risikoeinstufung bezieht sich jeweils auf die Höhe des zu versichernden Risikos (z. B. Berufsunfähigkeit, Todesfall- oder Erlebensfallleistung).

Risikozuschlag bezeichnet einen individuellen Mehrbeitrag, der als Ausgleich für ein erhöhtes Risikos erhoben wird. Risikozuschläge werden z. B. wegen der Ausübung gefährlicher Sportarten, bestimmter beruflicher Tätigkeiten oder wegen Vorerkrankungen der versicherten Person fällig.

Bei vollständiger oder teilweiser Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags wird ein Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser kann niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge sein.