Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "P"

Die Pensionszusage ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung bei der sich der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten oder deren Angehörigen Versorgungsleistungen zu gewähren (Versorgungsversprechen). Als Leistungen werden in der Regel Alters- und/oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenleistungen gewährt. Träger der Versorgung ist der Arbeitgeber selbst. Für dieses Versorgungsversprechen müssen in der Bilanz Rückstellungen gebildet werden. Zur Finanzierung der Zusage empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Rückdeckungsversicherung.

Ein Policendarlehen ist eine Vorauszahlung des Versicherers an den Versicherungsnehmer auf die spätere Versicherungsleistung in Form eines zinspflichtigen Darlehens. Eine solche, auch "Beleihung einer Lebensversicherung" genannte, Vorauszahlung kann maximal bis zur Höhe des Rückkaufswerts erfolgen. Beleihbar sind allerdings nur Lebens- oder Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.

Sofern der Pkw ausschließlich zu privaten Zwecken (inkl. Fahrten zur Arbeit) genutzt und nur von Ihnen und Ihrem Ehe-/Lebenspartner gefahren wird, erhalten Sie bei der DEVK einen Beitragsnachlass.

Bei Invalidität wird ein dem festgestellten Invaliditätsgrad entsprechender Prozentsatz der für diese Leistungsart vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Abweichend von dieser Regel wird bei Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel ab einem bestimmten Invaliditätsgrad die Versicherungsleistung überproportional erhöht, so dass bei 100 Prozent Invalidität ein Vielfaches der Versicherungssumme gezahlt wird. Beispiel: 100% Invalidität = 500% der Versicherungssumme

Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent übersteigt, zahlt der Versicherer zusätzliche Prozente aus der Invaliditäts-Grundsumme.

Das deutsche Rechtssystem gliedert sich in Instanzen, die eine Rechtsprüfung auf mehreren Ebenen ermöglicht. Die jeweilige Instanz definiert sich als der Verfahrensabschnitt eines Rechtsstreits vor einem bestimmten Gericht.

1. Instanz: Amtsgericht
Das Amtsgericht behandelt Zivil- oder Strafsachen. Es entscheidet durch ein Urteil oder einen Beschluss.

2. Instanz: Landgericht
Wird gegen das Urteil oder den Beschluss Widerspruch eingelegt, prüft das Landgericht als "Berufungsinstanz" diese Entscheidung.

3. Instanz: Oberlandesgericht
Die sogenannte "Revisionsinstanz" prüft die gesprochenen Berufungsurteile erneut.

4. Instanz: Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof bildet die oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort erfolgt die abschließende Prüfung bereits gesprochener Urteile.