Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "G"

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen ist die Höhe der Rente abhängig von der Wertentwicklung der Fondsanlage. Pro 10.000 Euro Fondsvermögen wird ein garantierter Rentenfaktor festgelegt, mit dem eine auf das Fondsvermögen bezogene garantierte Mindestrente errechnet wird.

Der Gebäudetyp beschreibt die Art des Gebäudes, z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohngebäude, Wohngebäude mit Garage, Ferienhaus, Gartenhaus.

Kommt es im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung durch den Versicherungsnehmer zu einer Schädigung, so gilt aufgrund der Rechtsprechung in der Regel ein Haftungsausschluss für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Werden solche Ansprüche an den Versicherungsnehmer herangetragen, wehrt der Versicherer diese im Rahmen des passiven Rechtsschutzes ab. In bestimmten Deckungsvarianten (bei der DEVK im Premium-Schutz) sind Gefälligkeitsschäden bis zu 10.000 Euro mitgedeckt.

Die Gehaltsumwandlung ist eine staatlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer vereinbaren damit, dass ein Teil Ihres Gehalts als Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Der Arbeitgeber kann ebenfalls einen Teil finanzieren. Der Staat fördert dies, indem er auf den umgewandelten Teil des Gehalts keine Einkommenssteuer und keine Sozialabgaben erhebt. Erst im Alter müssen die Leistungen mit einem in der Regel niedrigeren Steuersatz versteuert werden.

Als Geschädigter wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, der ein Schaden entstanden ist. Gegenüber dem Schädiger besitzt der Geschädigte nach deutscher Rechtsprechung einen Anspruch auf Schadenersatz, dem entweder aus dem privaten Vermögen oder durch eine Haftpflichtversicherung nachzukommen ist.

Mit der gleitenden Neuwertversicherung passt sich die Versicherungssumme Ihrer Gebäudeversicherung automatisch der Baupreisentwicklung Ihrer Immobilie an. Auf diese Weise sind Sie vor einer Unterversicherung durch Baupreissteigerungen geschützt. Ist der Unterversicherungsverzicht vereinbart, sind die Gebäude immer ausreichend versichert.

Die Versicherungssumme muss nur dann neu ermittelt werden, wenn An-, Um- oder Ausbauten, Modernisierungen oder andere wertsteigernde Verbesserungen an dem Gebäude vorgenommen werden, da sich dadurch der Wert des Hauses erhöht.