Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "B"

Zur vereinfachten Beurteilung der Gebäude haben die Versicherer Bauartklassen mit bestimmten Anforderungen an die einzelnen Bauteile eingeführt. Um in eine Bauartklasse eingestuft zu werden, sollte ein Gebäude in all seinen Bauteilen den Mindestanforderungen einer Bauartklasse entsprechen. Die Bewertung der Bauteile erfolgt aufgrund ihrer Feuerwiderstandsdauer und der Brennbarkeit ihrer Baustoffe. Es gibt fünf verschiedene Klassen: Bauartklasse 1 Massive Bauart (z. B. Ziegelsteine, Beton) mit harter Bedachung (z. B. Betondachsteine) bis hin zur Klasse 5 (z. B. Holzbauweise) mit weicher Bedachung (z. B. Reet).

Bei der Wohngebäudeversicherung gehen wir grundsätzlich davon aus, dass die zu versichernden Gebäude massiv und mit einer harten Bedachung ausgestattet sind (Massivbauweise). Massiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Wände (Keller- und Außenwände) vollständig aus einem massiven und feuerbeständigen Baustoff (z. B. Beton, Mauerwerk, Gasbetonsteine, Leichtbeton) erstellt wurden und den statischen Erfordernissen entsprechen. Steinfachwerk wird einer vollmassiven Bauweise gleichgestellt. Eine vollflächige Verklinkerung der Außenwand bei Gebäuden in Leichtbauweise (z. B. Fertighaus) erfüllt eine derartige Forderung nicht. Wesentlich für die Beurteilung ist, ob die tragenden Außen – bzw. Kellerwände aus einen feuerbeständigem Baustoff erstellt wurden.

Unter einem harten Dach versteht man, die ganzflächige Eindeckung des Daches durch feuerbeständige Baustoffe wie z. B. Betondachsteine, Dachziegel, Biberschwänze aus Ton, gesandete Dachpappe; Zinkblech)

Bei Gebäuden in Leichtbauweise oder Massivholzbauweise erheben wir in der Wohngebäudeversicherung einen Zuschlag. Dies gilt auch für Gebäude mit einem weichen Dach (z.B. Reet oder sonstigen brennbaren Materialien)

Der Beitrag in der Lebensversicherung gliedert sich in drei Bestandteile: 1.) Risikoanteil: für den Ausgleich vorzeitiger Versicherungsfälle (z. B. im Todesfall) 2.) Sparanteil: für das Ansparen der garantierten Versicherungsleistung bei kapitalbildenden Tarifen; Der Sparanteil wird je nach Tarif mit dem zugrunde gelegten Zinssatz oder garantierten Rechnungszins verzinst 3.) Kostenanteil: zur Abgeltung der regelmäßigen Kosten für Abschluss, Einrichtung und Verwaltung des Vertrags.

Sie haben die Möglichkeit zum Vertragsabschluss eine jährliche dynamische Beitragserhöhung einzuschließen und sich somit den steigenden Lebensstandards anzupassen. Die sich mit den Jahren verändernde Versorgungslücke (z. B. durch steigende Lebenshaltungskosten) wird dann ohne erneute Gesundheitsprüfung durch eine steigende Versicherungsleistung abgesichert. Den Erhöhungsbedarf können Sie selbst bestimmen. Sie haben die Wahl, ob die Beitragsdynamik entsprechend der Steigerung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung oder um einen festen Prozentsatz zwischen 5 und 10 Prozent erfolgt. Die jährliche Anpassung wird automatisch berücksichtigt. Sie haben vorher ein Widerrufsrecht und können der Erhöhung einmal jährlich widersprechen.

Bei der Beitragsfreistellung einer Lebens- bzw. Rentenversicherung ergibt sich eine reduzierte Versicherungssumme, die inklusive Überschüsse im Leistungsfall ausgezahlt wird.

Sollen während der Versicherungsdauer keine Beiträge mehr gezahlt werden (z. B. bei Zahlungsschwierigkeiten), kann die Lebens- oder Rentenversicherung unter Einhaltung der Mindestversicherungssummen in beitragsfreier Form mit entsprechend reduzierten Leistungen bis zum Versicherungsfall fortgeführt werden.

Beitragsrückgewähr in der Aufschubzeit:

Stirbt der Versicherte einer Rentenversicherung vor der ersten Rentenzahlung, werden die bis dahin gezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen erstattet.

Beitragsrückgewähr im Rentenbezug:

Stirbt der Versicherte einer Rentenversicherung und hat bereits Renten erhalten, wird ein ggf. noch vorhandener Betrag ausgezahlt.

Eine Beleihung eines Lebensversicherungsvertrags, auch "Policendarlehen" genannt, ist bis zur Höhe des Rückkaufswerts möglich. Beleihbar sind allerdings nur Lebens- oder Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Körperverletzung oder aufgrund eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Leistung des Arbeitgebers für eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. Die betriebliche Altersversorgung wird weiter entwickelt und durch die Bundesregierung gefördert. Vermehrt entscheiden sich Arbeitnehmer durch Umwandlung von Teilen ihres Arbeitsentgelts für eigene betriebliche Anwartschaften, um so ein zusätzliches Vermögen fürs Alter aufzubauen. (Entgeltumwandlung). Durchführungswege der bAV bei der DEVK sind: Direktversicherung, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung.

Bezugsberechtigt ist jene Person, die vom Versicherungsnehmer als Empfänger der Versicherungsleistung festgelegt wurde. Der Versicherungsnehmer kann den Bezugsberechtigten bei Abschluss des Vertrages oder später bezeichnen und die Begünstigung jederzeit widerrufen.

Der über die gesamte Beitragszahlungsdauer hinweg vereinbarte Beitrag für Ihre Versicherungsleistung.

Als Jahresbruttomiete/-pacht gilt die Jahresmiete/-pacht zuzüglich der vereinbarten, an den Vermieter/Verpächter zu zahlenden Nebenkosten (z. B. für Strom und Heizung). Für die Beitragsberechnung ist sie auf volle 500 Euro auf-/abzurunden.