Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "A"

Macht ein Kunde Leistungsansprüche aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge geltend, hat der Versicherer grundsätzlich das Recht zu prüfen, ob die versicherte Person in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben (Verweisung). Bei dieser Überprüfung müssen die Kenntnisse und Fähigkeiten der versicherten Person berücksichtigt werden. Auch die Lebensstellung, also sein soziales Ansehen und sein Einkommen müssen in etwa vergleichbar sein mit dem zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf.

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien kann ein Versicherer den Versicherten auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen (abstrakte Verweisung). Ob es auf dem Arbeitsmarkt freie Stellen für den verwiesenen Beruf gibt, spielt dabei keine Rolle. Die DEVK verzichtet ausdrücklich auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung.

Seit 2009 wird auf Erträge aus Geldanlagen eine 25-prozentige Abgeltungsteuer erhoben (nicht bei staatlich geförderten Produkten mit nachgelagerter Besteuerung). Diese ist zu zahlen auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen oder der Veräußerung von Investmentfondsanteilen. Die Abgeltungsteuer wird direkt durch das Kreditinstitut oder die Versicherung - unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz - einbehalten und abgeführt.

Das Abhandenkommen von Sachen ist im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Es handelt sich hierbei um einen nicht mitversicherten Vermögensschaden.

Der Auszahlungsbetrag bei Ablauf der Versicherung setzt sich zusammen aus der vertraglich vereinbarten garantierten Versicherungssumme zuzüglich der nicht garantierten Überschussbeteiligung.

Sofern nicht anders vereinbart, wird bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung das Fondsguthaben während der letzten fünf Jahre vor dem vertraglich festgelegten Rentenbeginn automatisch in einen sicherheitsorientierten Rentenfonds umgeschichtet, um die erzielten Gewinne zum Ende der Laufzeit zu sichern.

Die Abrufphase umfasst die letzten fünf Jahre vor dem regulären Ende der Vertragslaufzeit. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zum jeweiligen Versicherungsjahrestag abzurufen. Bei einer Direktversicherung kann der Abruf frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Vertragsabschlüsse ab 2012 frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres) erfolgen.

Die Abtretung ist eine Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Versicherungsansprüche können z. B. im Rahmen einer Finanzierung zu Sicherungszwecken an Kreditinstitute abgetreten werden. Die Abtretung muss dem Versicherer gemeldet werden.

Die Haftpflichtversicherung leistet nicht nur, wenn Sie für einen Schaden verantwortlich sind, sondern wehrt ebenso ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche ab. In solchen Fällen spricht man auch von einer passiven Rechtschutzdeckung.

Die Haftpflichtversicherung leistet nicht nur, wenn Sie für einen Schaden verantwortlich sind,.sondern wehrt auch ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche ab. In solchen Fällen spricht man von einer Abwehrdeckung oder auch passiven Rrechtschutzdeckung.

Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Sachschäden, die aufgrund der allmählichen Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub o. Ä.) entstehen. Bei der DEVK sind diese Schäden in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Altersvorsorgeaufwendungen, die bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich berücksichtigt werden. Die Höhe der Beiträge, die steuerlich geltend gemacht werden können, wurde für die Jahre 2005 bis 2025 durch eine Übergangsregelung festgesetzt. Im Jahr 2005 konnten 60 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Seither steigt der Prozentsatz jährlich um 2 Prozent an, sodass ab dem Jahr 2025 der volle Höchstbetrag erreicht wird und die Beiträge zu 100 Prozent abgesetzt werden können. Im Gegenzug werden die Leistungen in einer Übergangszeit teilweise, und ab 2040 voll nachgelagert besteuert.

Bei einem Annuitätendarlehen werden durch den Darlehensnehmer für den jeweiligen Zinsfestschreibungszeitraum gleich bleibende Raten entrichtet. Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den laufenden Abrechnungszeitraum abgedeckt (Zinsanteil), der verbleibende Teil wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Für die Rückzahlung des Darlehens wird üblicherweise eine anfängliche Tilgung von mindestens 1 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen des Darlehensbetrags vereinbart. Der Tilgungsanteil erhöht sich während des Zinsfestschreibungszeitraumes des Darlehens in gleichem Maße, wie sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung ermäßigt. Die auf diese Weise ersparten Zinsen werden zusätzlich zur Tilgung herangezogen.

Antragsteller kann jede natürliche oder juristische Person, also zum Beispiel eine Firma, ein Verband oder ein Verein, sein. Der Antragsteller ist Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Alle Rechte und alle Pflichten stehen ihm als Versicherungsnehmer zu.

Als Beschäftigte gelten alle regelmäßig oder vorübergehend beschäftigte Personen, auch mittätige Familienangehörige, Auszubildende, Heimarbeiter, Leiharbeiter, Zeit-, Teilzeit- und Halbtagskräfte, Volontäre, Reinigungspersonal, Hausmeister, Handwerker und freie Mitarbeiter. Der Geschäftsinhaber/Geschäftsführer zählt nicht als Mitarbeiter.

Die Aufschubdauer bzw. Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Abschluss eines Rentenversicherungsvertrags und dem Beginn der Rentenzahlung. Es handelt sich also um die Zeit, in der das für die Rentenzahlung erforderliche Kapital durch laufende oder einmalige Beitragszahlungen angespart wird.

Erziehungsberechtigte haben eine Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Dies spielt dann eine Rolle, wenn Kinder für einen Haftpflichtschaden verantwortlich sind. Da diese selbst nicht oder nur eingeschränkt haftbar gemacht werden können, haben unter Umständen die Eltern den Schadenersatz zu leisten, sofern die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Hierbei gilt die umgekehrte Beweislast: Der Erziehungsberechtigte muss das Einhalten seiner Aufsichtspflicht nachweisen können.